AGB
Bedingungen für die Überlassung und Wartung von Computer-Software
1.0 VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand eines Vertrages über die Überlassung und Wartung von Programmen ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Programm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet. Hans-Christian Weikl EDV-Dienstleistungen (im folgenden als FIRMA WEIKL EDV-SERVICE bezeichnet) macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand eines Vertrages über die Überlassung und Wartung ist daher nur Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
1.1 LEISTUNGSUMFANG, DAUER, UMFANG UND ART DER NUTZUNG
- Leistungsinhalt und Leistungsumfang des Programmes (z.B. Datenträger, schriftliche Unterlagen) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, einem schriftlichen Angebot oder einem Softwareüberlassungsvertrag.
- Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt.
- Es ist dem Lizenznehmer das Anfertigen einer einzigen Reservekopie der Software zu Sicherungszwecken erlaubt. Er ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
- Es wird dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche Recht gewährt, die Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit = CPU) und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrplatzcomputer, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems.
1.2 BESONDERE BESCHRÄNKUNGEN
Dem Lizenznehmer ist untersagt:
- ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE die Software oder das dazugehörige schriftliche Material an Dritte zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen.
- die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen.
- ohne vorherige schriftliche Einwilligung von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren.
- von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern, oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
1.3 INHABERSCHAFT VON RECHTEN
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb eines Softwareproduktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.
FIRMA WEIKL EDV-SERVICE behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
1.4 ÜBERTRAGUNG VON BENUTZUNGSRECHTEN
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung, Verkauf und Verleih der Software und des dazugehörigen schriftlichen Materials ist ausdrücklich untersagt.
1.5 DAUER DES VERTRAGES
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originaldiskette, alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das dazugehörige schriftliche Material zu vernichten.
1.6 SCHADENSERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNGEN
FIRMA WEIKL EDV-SERVICE macht darauf aufmerksam, daß der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die FIRMA WEIKL EDV-SERVICE aus einer Verletzung dieser Vertragsbe-stimmungen durch ihn entstehen.
1.7 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG VON FIRMA WEIKL EDV-SERVICE
- FIRMA WEIKL EDV-SERVICE gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist.
- Sollte der Datenträger (die Diskette) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Es muss dazu die Diskette einschließlich der Reservekopie und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an FIRMA WEIKL EDV-SERVICE zurückgegeben werden.
- Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 1.7 (2) nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder das Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
- FIRMA WEIKL EDV-SERVICE übernimmt keine Haftung für Schäden materieller, finanzieller oder ideeller Art, die dem Lizenznehmer durch den Einsatz ihrer Software entstanden sind, außer der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens FIRMA WEIKL EDV-SERVICE entstanden.
- Eine Haftung wegen evtl. von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. FIRMA WEIKL EDV-SERVICE übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt FIRMA WEIKL EDV-SERVICE keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das der Software beigelegte schriftliche Material.
- Ist die Software nicht im Sinn von Ziffer 1.0 grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat FIRMA WEIKL EDV-SERVICE, wenn die Herstellung von im Sinne von Ziffer 1.0 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
2.0 GELTUNGSBEREICH
Durch Erteilung des Auftrages erkennen Sie unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen sowie sämtliche unter Ziffer 1 aufgeführten Bedingungen über die Überlassung und Wartung von Software an.
Die Liefer-und Zahlungsbedingungen sind für Dienstleistungen von Hans-Christian Weikl EDV-Dienstleistungen (im folgenden als FIRMA WEIKL EDV-SERVICE bezeichnet) sowie für alle von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE gelieferten Waren und für gelieferte Software gültig.
2.1 VERTRAGSABSCHLUSS
- Angebote von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch FIRMA WEIKL EDV-SERVICE zustande.
- Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann FIRMA WEIKL EDV-SERVICE 20% des Auftragswertes berechnen.
- Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um Software, die individuell für den Käufer erstellt wurde, kann bei Nichterfüllung seitens des Käufers ein Prozentsatz vom Auftragswert berechnet werden, der sich nach dem Entwicklungsstadium dieser Software richtet, jedoch maximal 80% des Auftragswertes beträgt.
2.2 ZAHLUNG
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
2.3 ZAHLUNGSVERZUG
- Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist FIRMA WEIKL EDV-SERVICE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% monatlich zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder entsprechenden Dienstleistungen seitens FIRMA WEIKL EDV-SERVICE erfüllt ist.
- Der Käufer kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE und der Gegenanspruch des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
2.4 EIGENTUMSVORBEHALT
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg ist dem Käufer nicht gestattet.
- Auf Verlangen von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer FIRMA WEIKL EDV-SERVICE sofort zu benachrichtigen.
2.5 VERSAND
- Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per Nachnahme.
- Der Versand wird auf dem billigsten Transportweg nach Wahl von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchgeführt. Rollgelder, Verpackungs- und Zustell-gebühren trägt der Käufer.
- Schreibt der Käufer einen bestimmten Transportweg vor, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
- Alle Bestellungen werden so schnell wie möglich ausgeliefert. Eine Haftung für Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig.
- Auf Wunsch des Käufers werden die Sendungen zu seinen Lasten gegen Transportschäden versichert.
- Etwaige Rücklieferungen - von berechtigten Reklamationen abgesehen - erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Rücksendungen haben in der Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand der Ware zu erfolgen.
- Software ist, soweit nicht Ziffern 1.7.(2) oder 1.7.(6) zutreffen von der Rückgabe ausgeschlossen.
2.6 REKLAMATIONEN
- Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang unter Vorlage des Packzettels, Lieferscheins oder der Rechnung an FIRMA WEIKL EDV-SERVICE schriftlich mitgeteilt werden. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von sechs Monaten.
- Eine Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß FIRMA WEIKL EDV-SERVICE vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen der gelieferten Waren, der Software sowie des schriftlichen Begleitmaterials durch den Kunden.
- FIRMA WEIKL EDV-SERVICE übernimmt keine Haftung für finanzielle, materielle und ideelle Schäden jeglicher Art, die dem Kunden durch von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE gelieferte Waren und Software sowie von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE geleistete Dienste entstanden ist, sofern FIRMA WEIKL EDV-SERVICE nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
2.7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
FIRMA WEIKL EDV-SERVICE übernimmt keinerlei Verantwortung für die Daten, welche auf den Geräten ihrer Kunden gespeichert sind. Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung vor Übergabe der Geräte an FIRMA WEIKL EDV-SERVICE, bzw. vor Durchführung irgendwelcher Arbeiten an den Geräten durch einen Mitarbeiter von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE, selbst verantwortlich. FIRMA WEIKL EDV-SERVICE setzt voraus, daß eine solche Datensicherung durchgeführt wurde.
FIRMA WEIKL EDV-SERVICE leistet daher keinen Schadensersatz, egal welcher Art, für Schäden oder Folgeschäden aus einer teilweisen oder gänzlichen Zerstörung der Daten der an FIRMA WEIKL EDV-SERVICE übergebenen Geräte, bzw. der Geräte an denen Arbeiten seitens FIRMA WEIKL EDV-SERVICE durchgeführt wurden. FIRMA WEIKL EDV-SERVICE leistet auch keinen Schadensersatz für die Wiederbeschaffung der Daten selbst.
2.8 GARANTIELEISTUNGEN
- Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um die Überlassung und Wartung von Programmen, hat hier Punkt 1.7. zusätzlich Gültigkeit.
- Eine Gewährleistung von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. FIRMA WEIKL EDV-SERVICE ist außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken.
- Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch FIRMA WEIKL EDV-SERVICE bzw. die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung seitens FIRMA WEIKL EDV-SERVICE zurückzuführen.
- Soweit nicht anders vereinbart gilt eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten. Während der Gewährleistungszeit trägt FIRMA WEIKL EDV-SERVICE sämtliche Reparaturkosten. Die Anlieferung der defekten Ware hat durch den Käufer zu erfolgen. Etwaige Fahrt- und/oder Transportkosten seitens FIRMA WEIKL EDV-SERVICE können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
- FIRMA WEIKL EDV-SERVICE verpflichtet sich während der Gewährleistungszeit Reparaturen so schnell wie möglich abzuwickeln. Eine Haftung für die Reparatur innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen.
2.9 ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Wassing 4a, 84168 Aham
2.10 GERICHTSSTAND
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Landshut, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderes Gericht zuständig ist.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen FIRMA WEIKL EDV-SERVICE und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.11 SONSTIGES
- Mündliche, telefonische sowie mit Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von FIRMA WEIKL EDV-SERVICE.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.